Einwohnergemeindeversammlung
Die Einwohnergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Hier treffen die Stimmberechtigten alle wichtigen Entscheide. Die Einwohnergemeindeversammlung wird durch den Gemeinderat einberufen und durch das Gemeindepräsidium geleitet. Eine ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung findet auf schriftliches Begehren von 320 Stimmberechtigten oder auf Anordnung des Regierungsrates statt.
Zur Einwohnergemeindeversammlung wird rund 10 Tage vor der Versammlung durch den Gemeinderat eingeladen.
Aus Datenschutzgründen muss auf die Veröffentlichung der Votenprotokolle auf der Webseite der Gemeinde verzichtet werden. Es sind nur die Beschlussprotokolle publiziert. Die Votenprotokolle können aber auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Ort
Gemäss Einladung.Aufgaben
Voraussetzungen
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