Schulrat
- Das Bildungsgesetz (SGS 640 Art. 69, 79-83, 901, 91)
- Die Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule (SGS 641.11 Art. 67-69)
- Die Verordnung für die Schulleitung (SGS 647.12 Art. 20,31)
Aufgaben des Schulrates
- "Brücke" zwischen Trägerschaft (Öffentlichkeit) und Schule
- Anstellungsbehörde / Aufsicht Schulleitung (inkl. MAG)
- Anstellungsbehörde Lehrperson mit unbefristetem Vertrag
- Genehmigung Schulprogramm
- Gewährleistung Umsetzung Evaulationsergebnisse
- Verantwortung für "Jokertage"
- Beschwerdeinstanz Entscheide Schulleitung
- Verfügung Schulausschluss SchülerInnen
- Bussenverfügung
- Recht, nach vorheriger Absprache den Unterricht zu besuchen
Die Ressortleiterin / der Ressortleiter Bildungswesen des Gemeinderats ist von Amtes wegen Mitglied im Schulrat.
Kontakt
SchulratEinwohnergemeinde Grellingen
Nenzlingerweg 2
4203 Grellingen
Tel. 061 743 70 12
schulrat@grellingen.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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